Über mich

Über mich - Corinne Kappeler Fachpsychologin für Psychotherapie FSP

lic. phil. Corinne Kappeler

eidg. anerkannte Psychotherapeutin

Fachpsychologin für Psychotherapie FSP

Als Tochter einer Auslandschweizer Familie verbrachte ich meine Kindheit und Jugendzeit in Mittel- und Südamerika. Diese Lebenserfahrung prägt mich bis heute und hat meinen beruflichen Werdegang beeinflusst. Geboren 1977, bin verheiratet und Mutter zweier Kinder.

Fachausbildung

  • Kantonale Praxisbewilligung, Gesundheitsdepartement Kanton St. Gallen
  • Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
  • Psychologiestudium an der Universität Fribourg mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie, im Nebenfach Allgemeine Psychologie und Heilpädagogik

 

Weiterbildungen

  • Teilnahme an fortlaufenden theoretischen sowie praktischen Weiterbildungen, Supervision und Intervision.

 

Praktische Tätigkeit

  • Jugendpsychiatrische Abklärungen mit Jugendlichen und Familien (bei verschiedenen entwicklungspsychologischen, psychosomatischen und psychiatrischen Fragestellungen), Einzelpsychotherapien, Elternberatung, Familientherapien (Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St. Gallen, Zweigstelle für Jugendliche)
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik, Beratung und Therapie (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Baden)
  • Erziehungsberatung, Abklärungen und Beratungen im Zusammenhang mit Lern- und Entwicklungsstörungen (Erziehungsberatung Biel)

 

Mitglied in Fachverbänden

  • Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
  • Verband der Ostschweizer Psychologinnen und Psychologen (OSPP)
In der Schweiz wird nicht nach Methoden unterschieden. Entscheidend ist die Qualifikation des Therapeuten und der Besitz einer kantonalen Praxisbewilligung. Psychotherapeutisch ausgebildete Ärzte (Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie FMH) können die psychotherapeutische Leistung direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die psychologischen Psychotherapeuten nur, wenn sie über den delegierenden Arzt abrechnen. Die Zulassung von Therapiemethoden erfolgt durch die Schweizer Charta für Psychotherapie,[27] den Schweizerischen Berufsverband für angewandte Psychologie (SBAP),[28] den Assoziation Schweizer PsychotherapeutInnen (ASP)[29] sowie die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP).[29] Eine gültige Methoden-Zulassung erfolgt daher bis heute nach den Aufnahme-Kriterien dieser vier Verbände. Für die Zulassung zur Führung einer Psychotherapie-Praxis (Praxisbewilligung) sind die Kantone zuständig. Seit 1. April 2013 regelt das Psychologieberufegesetz (PsyG)[30] die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG, wie unter anderem die psychologische Psychotherapie. Seit Inkrafttreten des PsyG müssen Personen, welche privatwirtschaftlich und in eigener fachlicher Verantwortung Psychotherapie ausüben wollen, einen Master- oder gleichwertigen Hochschulabschluss in Psychologie besitzen und eine akkreditierte psychotherapeutische Weiterbildung absolviert haben. Die Übergangsbestimmungen in Artikel 49 PsyG gelten für all diejenigen Personen, die bereits eine kantonale Berufsausübungsbewilligung in Psychotherapie haben, oder ihre Psychotherapieweiterbildung in der Schweiz vor Inkrafttreten des PsyG abgeschlossen oder begonnen haben.