Kosten

Selbstzahler

Kosten für Einzelsitzungen CHF 160.- à 50 Minuten (inklusive Vor- und Nachbereitungszeit)

Telefonische Therapiegespräche und Berichte werden nach Aufwand zum Stundentarif verrechnet.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mind. 24 Stunden im Voraus) werden in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.

Beiträge durch Krankenkassen

Die psychologische Psychotherapie wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen, sofern sie ärztlich angeordnet ist. Ich verfüge über eine entsprechende OKP-Zulassung. Ihr Hausarzt kann die entsprechende Anordnung veranlassen.

Bitte beachten Sie, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mind. 24 Stunden im Voraus) privat in Rechnung gestellt werden.

Beiträge durch die Invalidenversicherung

Besteht bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV), werden die Kosten von der IV bis zum vollendeten 20. Lebensjahr getragen. Dabei muss eine ärztliche Verordnung für die Psychotherapie vorliegen. Ich erfülle die Voraussetzungen für die Abrechnung über die IV und bin auf der Liste des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) eingetragen.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Auskünfte nötig sind, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch (Montag und Dienstag) oder per E-Mail (Montag bis Freitag).